
Rund 70 % der Studierenden in Deutschland arbeiten neben dem Studium - das entspricht ca. 2 Millionen erwerbstätige Studierende (Quelle: BMBF-Sozialerhebung 2023). Viele zahlen dabei monatlich Lohnsteuer, ohne sie je zurückzufordern. Die Steuererklärung ist für Studierende mit Nebenjob in den meisten Fällen freiwillig - aber fast immer lohnenswert: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr (§ 32a EStG) - wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer und bekommt die abgezogene Lohnsteuer vollständig zurück.
Ca. 70 % der Studierenden in Deutschland gehen einem Nebenjob nach. Ihr Verdienst macht durchschnittlich 40 % ihres monatlichen Budgets aus. Quelle: BMBF-Sozialerhebung 2023.
Steuererklärungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, dem Finanzamt die eigenen Einkünfte zu melden und die Steuer abzurechnen - im Unterschied zur freiwilligen Abgabe, bei der eine Erstattung im Vordergrund steht.
Als Student bist du in diesen Fällen zur Abgabe verpflichtet:
Für die meisten Studierenden mit einem einzigen Werkstudentenjob ist die Abgabe freiwillig - wird aber von fast allen Steuerberatern empfohlen.
Wer als Minijobber bis zu 603 Euro pro Monat verdient, profitiert von einem unkomplizierten Steuermodell: Der Arbeitgeber führt eine Pauschallohnsteuer von 2 % des Bruttogehalts an die Minijob-Zentrale ab - du erhältst deinen vollen vereinbarten Lohn. Eine eigene Steuererklärung ist in diesem Fall in der Regel nicht nötig.
Bei 13,90 Euro Mindestlohn (Stand: 01.01.2026, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) kannst du als Minijobber bis zu ca. 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Das Jahresmaximum liegt bei 7.236 Euro - klar unter dem Grundfreibetrag. Einkommensteuer fällt damit gar nicht erst an.
Als Werkstudent zahlst du laut § 27 Abs. 4 SGB III nur den Rentenversicherungsanteil von 9,3 % - Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen dank des Werkstudentenprivilegs. Der Arbeitgeber behält jedoch monatlich Lohnsteuer ein, sobald dein Monatsbrutto über dem lohnsteuerlichen Freibetrag liegt.
Das durchschnittliche Werkstudenten-Gehalt liegt 2026 bei 14 bis 16 Euro pro Stunde - bei 20 Wochenstunden ergibt das ein Monatsbrutto von rund 1.200 bis 1.400 Euro (Quelle: Stepstone Gehaltsreport 2024, kununu Gehaltsdatenbank 2024). Viele Studierende arbeiten jedoch nur in bestimmten Semestern oder Phasen, sodass der Jahresverdienst am Ende deutlich unter 12.348 Euro liegt.
Wer im Wintersemester 5 Monate als Werkstudent arbeitet und dabei 1.200 Euro monatlich verdient, kommt auf 6.000 Euro Jahresverdienst - klar unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Trotzdem wurde monatlich Lohnsteuer abgezogen. Das Ergebnis nach der Steuererklärung: vollständige Rückerstattung.
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Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst, reduzieren folgende Posten deine Steuerlast erheblich:
Für die Steuererklärung 2025 gilt bei freiwilliger Abgabe: Du hast 4 Jahre Zeit, also bis zum 31. Dezember 2029. Bist du zur Abgabe verpflichtet (z. B. wegen mehrerer Arbeitgeber), endet die Frist am 31. Juli 2026 - mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich diese auf Ende Februar 2027. Je früher du abgibst, desto schneller bekommst du dein Geld zurück.
In der Regel nein. Bei einem einzigen Minijob führt der Arbeitgeber die Pauschallohnsteuer von 2 % ab - du bist damit steuerlich abgegolten und musst selbst nichts einreichen. Ausnahme: Du erzielst gleichzeitig andere Einkünfte, die dich zusammen über den Grundfreibetrag von 12.348 Euro bringen.
Sehr wahrscheinlich ja - besonders wenn dein Jahresverdienst unter 12.348 Euro liegt oder du Werbungskosten wie Fahrtkosten und Arbeitsmittel geltend machst. Die Rückerstattung kann mehrere Hundert Euro betragen und wird direkt auf dein Konto überwiesen.
Ab einem bestimmten Jahresverdienst wird BAföG anteilig gekürzt. Minijobbende bleiben mit maximal 7.236 Euro Jahresverdienst in der Regel unterhalb der Einkommensgrenze. Werkstudenten sollten die genaue Grenze mit ihrem Studienwerk klären - sie variiert je nach Familienstand und aktuellem BAföG-Bescheid.
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