Ein Studenten-Job, der im Lebenslauf zählt.

Die kurzfristige Beschäftigung ist perfekt für intensive Einsätze in begrenztem Zeitraum , Festivals, Messen, Ferien- oder Urlaubsvertretungen. Du darfst innerhalb eines Kalenderjahres maximal 70 Arbeitstage (oder 3 Monate am Stück) arbeiten, ohne Sozialabgaben zu zahlen. Das Einkommen ist unbegrenzt und landet bis auf die Lohnsteuer vollständig auf deinem Konto.
Nur Lohnsteuer wird abgezogen , der Rest bleibt bei dir.
Pro Kalenderjahr , perfekt für Festivals, Messen und Ferienjobs.
Keine Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.
Ja, aber alle zusammen dürfen im Kalenderjahr die Grenze von 70 Arbeitstagen nicht überschreiten. Arbeitgeber fragen dich deshalb nach vorherigen Einsätzen.
Kurzfristig beschäftigt sein bedeutet: Die Arbeit ist nicht deine Hauptquelle des Lebensunterhalts. Als Studi, Schüler:in, in Elternzeit oder parallel zu einem Hauptjob passt das in der Regel.
Ja. Auch kurzfristige Beschäftigung fließt in die BAföG-Einkommensberechnung ein - bei mehr als ca. 6.240 € brutto im Jahr kann deine Förderung gekürzt werden.
Während der kurzfristigen Beschäftigung bleibst du über deine bestehende Versicherung (Familienversicherung, studentische Versicherung oder Hauptjob) geschützt. Die kurzfristige Beschäftigung selbst ist nicht KV-pflichtig.