Werkstudent Jobs

Ein Studenten-Job, der im Lebenslauf zählt.

Bis 20 h/Woche im Semester
Höheres Netto
Rentenpunkte sammeln

Was ist ein Werkstudent?

Das Werkstudenten-Privileg ist deine beste Wahl, wenn du regelmäßig neben dem Studium arbeiten möchtest. Du darfst bis zu 20 Stunden pro Woche im Semester arbeiten (in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr), zahlst nur in die Rentenversicherung ein , nicht in Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Damit bleibt von deinem Bruttolohn deutlich mehr netto übrig als bei einer normalen Beschäftigung.

Was du mitbringen solltest

Gültige Immatrikulation an einer Hochschule
Studium ist dein Schwerpunkt (nicht die Arbeit)
Max. 20 h/Woche in der Vorlesungszeit
Gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Im Semester
20
h
pro Woche

Studienfreundlich

Bis 20 h/Woche im Semester, bis 40 h in den Ferien.

Sozialabgaben
9,3
%
Nur Rente

Mehr Netto

Nur Rentenbeiträge. Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.

Rente
+
Punkte ab Tag 1

Rentenpunkte

Deine Beiträge zählen , schon als Studi baust du Ansprüche auf.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich in den Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten?
+

Ja. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du bis zu 40 h/Woche arbeiten, ohne den Werkstudenten-Status zu verlieren - insgesamt aber höchstens 26 Wochen im Jahr über 20 h.

Was passiert, wenn ich exmatrikuliere oder das Studium abschließe?
+

Der Werkstudenten-Status endet sofort mit Exmatrikulation oder Studienabschluss. Die Beschäftigung wird ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig wie eine normale Anstellung.

Muss ich Lohnsteuer zahlen?
+

Lohnsteuer wird ab ca. 1.260 € Bruttomonatseinkommen automatisch abgezogen (Steuerklasse I). Mit einer Steuererklärung holst du den größten Teil zurück, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (ca. 12.000 €) liegt.

Beeinflusst der Werkstudentenjob mein BAföG oder die Familienversicherung?
+

BAföG: Jahreseinkommen über ca. 6.240 € brutto kann deine Förderung reduzieren. Familienversicherung: Regelmäßige Einkünfte über 556 €/Monat beenden den Schutz - prüfe das mit deiner Krankenkasse.

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