Ein Studenten-Job, der im Lebenslauf zählt.

Das Werkstudenten-Privileg ist deine beste Wahl, wenn du regelmäßig neben dem Studium arbeiten möchtest. Du darfst bis zu 20 Stunden pro Woche im Semester arbeiten (in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr), zahlst nur in die Rentenversicherung ein , nicht in Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Damit bleibt von deinem Bruttolohn deutlich mehr netto übrig als bei einer normalen Beschäftigung.
Bis 20 h/Woche im Semester, bis 40 h in den Ferien.
Nur Rentenbeiträge. Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
Deine Beiträge zählen , schon als Studi baust du Ansprüche auf.
Ja. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du bis zu 40 h/Woche arbeiten, ohne den Werkstudenten-Status zu verlieren - insgesamt aber höchstens 26 Wochen im Jahr über 20 h.
Der Werkstudenten-Status endet sofort mit Exmatrikulation oder Studienabschluss. Die Beschäftigung wird ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig wie eine normale Anstellung.
Lohnsteuer wird ab ca. 1.260 € Bruttomonatseinkommen automatisch abgezogen (Steuerklasse I). Mit einer Steuererklärung holst du den größten Teil zurück, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (ca. 12.000 €) liegt.
BAföG: Jahreseinkommen über ca. 6.240 € brutto kann deine Förderung reduzieren. Familienversicherung: Regelmäßige Einkünfte über 556 €/Monat beenden den Schutz - prüfe das mit deiner Krankenkasse.