
HR-Verantwortliche stehen bei kurzfristigen Engpässen vor drei Optionen: klassische Zeitarbeit, Direktvermittlung oder digitale Studentenvermittlung. Die Antwort hängt von Einsatzdauer, Qualifikationsanforderung und Vorlaufzeit ab - doch bei Einsätzen unter 70 Arbeitstagen pro Jahr ist die Studentenvermittlung in den meisten Fällen die kostengünstigste Wahl. Stundenlöhne liegen bei 14-18 Euro brutto ohne Agenturaufschlag (ucm.jobs interne Preisstruktur 2024), während klassische Zeitarbeit einen Aufschlag von 25-40 % auf den Bruttolohn erhebt (BAP Zeitarbeit Report 2024). Buchungen sind über digitale Plattformen in unter 24 Stunden möglich (ucm.jobs interne Daten 2024). Eine transparente Übersicht der B2B-Stundensätze bietet die ucm.jobs Preisseite.
Kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) bezeichnet eine Tätigkeit von maximal 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, die nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Sie ist sozialversicherungsfrei und eignet sich besonders für saisonale Spitzen, Messebesetzungen und Eventpersonal. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung nicht regelmäßig wiederkehrt und der Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr die Grenze nicht überschreitet.
Zeitarbeit eignet sich, wenn Arbeitskräfte über einen längeren Zeitraum - typischerweise mehr als 70 Arbeitstage im Jahr - eingesetzt werden sollen und keine Festanstellung geplant ist. Sie bietet Flexibilität bei gewerblichen Tätigkeiten, bei denen spezialisierte Zeitarbeitsfirmen einen zertifizierten Kandidatenpool vorhalten. Relevant ist Zeitarbeit auch, wenn tarifvertragliche Regelungen (z. B. im Logistikbereich) branchenspezifische Qualifikationen vorschreiben. Bei Einsätzen unter der 70-Tage-Grenze ist sie jedoch durch die kombinierten Aufschläge von Agentur und Sozialversicherung deutlich teurer als die Studentenvermittlung.
Der Aufschlag bei klassischer Zeitarbeit liegt zwischen 25 und 40 Prozent auf den Bruttolohn - das summiert sich bei mehrmonatigen Einsätzen erheblich. - BAP Zeitarbeit Report 2024
Die Studentenvermittlung ist vorteilhaft, wenn drei Bedingungen zutreffen: erstens kurzfristiger Bedarf mit weniger als 70 Einsatztagen pro Jahr, zweitens operative Tätigkeiten ohne spezialisierte Berufsausbildung (Messeservice, Eventhelfer, Promotionkräfte, administrative Unterstützung), und drittens ein enger Vorlaufzeitrahmen. Bei Messen und Kongressen beispielsweise ermöglicht die digitale Buchung in unter 24 Stunden eine Reaktion auf kurzfristige Nachfrageschwankungen, die mit klassischer Zeitarbeit kaum realisierbar ist. Hinzu kommt: Bei Einhaltung der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV entfällt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von ca. 20-21 % vollständig.
Ca. 2,9 Millionen eingeschriebene Studierende stehen als flexible, gut ausgebildete Arbeitskräfte zur Verfügung - ein Pool, der von vielen Unternehmen noch unterschätzt wird. - Statistisches Bundesamt 2024
Der ausgewiesene Aufschlag von 25-40 % ist nur ein Teil der tatsächlichen Kosten. HR-Verantwortliche sollten folgende Posten einkalkulieren:
Bei ca. 670.000 Zeitarbeitnehmern in Deutschland (BAP Zeitarbeit Report 2024) ist Zeitarbeit etabliert - aber die Kostentransparenz lässt im Vergleich zu digitalen Studentenplattformen zu wünschen übrig.
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV - Kurzfristige Beschäftigung: Möglich bis zu 70 Arbeitstagen oder 3 Monaten pro Kalenderjahr. Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig sein - Studierende erfüllen dieses Kriterium in der Regel automatisch. Wesentliche Vorteile:
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto/Stunde (MiLoG) gilt als Untergrenze - auch für Studierende. Die marktüblichen Sätze bei ucm.jobs liegen mit 14-18 Euro brutto darüber und sichern die Attraktivität für qualifizierte Kandidaten. Weitere Informationen zur Personalanfrage unter Personalanfrage stellen.
Bei der Zeitarbeit verleiht eine Zeitarbeitsfirma Arbeitnehmer an ein Entleihunternehmen - das AÜG greift vollständig, inklusive Aufschlägen und Equal-Pay-Pflicht. Bei der Werkstudentenbeschäftigung besteht ein direktes Arbeitsverhältnis mit dem Studierenden. Sozialversicherungspflicht besteht nur eingeschränkt: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen in der Regel, der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bleibt. Bei kurzfristiger Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV entfallen alle Sozialversicherungsbeiträge bis zur 70-Tage-Grenze vollständig. Der entscheidende Unterschied: Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte kosten den Arbeitgeber deutlich weniger als Zeitarbeitnehmer, bei vergleichbarer Flexibilität für operative Aufgaben.
Für saisonale Spitzen mit klar begrenztem Zeitraum ist die Studentenvermittlung über digitale Plattformen am flexibelsten. Die Buchung in unter 24 Stunden (ucm.jobs interne Daten 2024), kombiniert mit der sozialversicherungsfreien Abwicklung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, ermöglicht eine schnelle, kostengünstige Skalierung. Zeitarbeit bietet zwar ebenfalls Flexibilität, ist aber durch Agenturaufschläge und AÜG-Dokumentation langsamer und teurer. Direktvermittlung ist für saisonale Engpässe grundsätzlich ungeeignet. Informationen zu saisonalen Einsätzen finden Studierende im Flughafenbereich sowie Großunternehmen mit Rahmenbedarf bei ucm.jobs.
Quellen: BAP Zeitarbeit Report 2024; DGFP-Studie zur Direktvermittlung 2024; Statistisches Bundesamt, Studierendenstatistik 2024; Deutsche Rentenversicherung, Sozialversicherungsbeitragssätze 2025; ucm.jobs interne Preisstruktur und Buchungsdaten 2024; Mindestlohngesetz (MiLoG), Stand 2026; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (kurzfristige Beschäftigung).
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