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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Stunden darf ich als Student neben dem Studium arbeiten?
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Während der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind auch Vollzeitschichten erlaubt, solange du im Jahresdurchschnitt unter 26 Wochen Vollzeit bleibst. Bei ucm wählst du deine Schichten selbst per App.

Darf ich in den Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten?
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Ja. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du bis zu 40 h/Woche arbeiten, ohne den Werkstudenten-Status zu verlieren - insgesamt aber höchstens 26 Wochen im Jahr über 20 h.

Welche Vertragsart passt zu Semesterferienjobs?
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Zwei Optionen funktionieren gut: (1) Werkstudent - du darfst in den Ferien bis zu 40 h/Woche arbeiten, wenn du weiter immatrikuliert bist. (2) Kurzfristige Beschäftigung - bis zu 70 Tage/Jahr ohne Sozialabgaben. Wir schlagen dir die Variante vor, die bei dir am meisten bringt.

Was passiert, wenn ich in einem Monat mehr als 556 € verdiene?
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Gelegentliches Überschreiten ist erlaubt, solange dein Jahresdurchschnitt unter 556 €/Monat (= 6.672 €/Jahr) bleibt. Regelmäßiges Überschreiten wandelt den Minijob automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um.

Wie viel verdiene ich bei ucm?
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Der Stundenlohn bei ucm beginnt ab 17 €/h. Bei Flughafen-Jobs liegt er zwischen 17 und 22 €/h. Dazu kommen Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit - bis zu 29,92 €/h. Bezahlung am 15. des Folgemonats.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
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Nein, der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer ab. Dein Minijob-Einkommen taucht in deiner persönlichen Steuererklärung nicht auf.

Was passiert, wenn ich exmatrikuliere oder das Studium abschließe?
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Der Werkstudenten-Status endet sofort mit Exmatrikulation oder Studienabschluss. Die Beschäftigung wird ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig wie eine normale Anstellung.

Wie viel kann ich in den Semesterferien verdienen?
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Das hängt von Stundenlohn und Stunden ab. Als Werkstudent mit 40 St/Woche zu 17 €/St kommst du leicht auf 2.500+ € im Monat brutto. Über Kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialabgaben ist dein Netto besonders hoch.

Verliere ich meinen BAföG-Anspruch, wenn ich bei ucm arbeite?
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Du darfst im Bewilligungszeitraum bis zu 6.544 € brutto hinzuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird - ca. 545 €/Monat. Bei ucm hast du volle Kontrolle über deine Schichten.

Bin ich als Minijobber krankenversichert?
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Der Minijob selbst bietet keine eigene Krankenversicherung. Als Studi bleibst du über die Familienversicherung (bis 25) oder die studentische Pflichtversicherung versichert.

Muss ich Lohnsteuer zahlen?
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Lohnsteuer wird ab ca. 1.260 € Bruttomonatseinkommen automatisch abgezogen (Steuerklasse I). Mit einer Steuererklärung holst du den größten Teil zurück, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (ca. 12.000 €) liegt.

Beeinflusst das mein BAföG oder die Familienversicherung?
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BAföG: Einkommen über ca. 6.240 €/Jahr brutto kann deine Förderung reduzieren. Familienversicherung: Kurzfristige Beschäftigung gefährdet sie nicht (sie ist SV-frei); Werkstudentenverdienst über 556 €/Monat dauerhaft schon.

Beeinflusst der Werkstudentenjob mein BAföG oder die Familienversicherung?
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BAföG: Jahreseinkommen über ca. 6.240 € brutto kann deine Förderung reduzieren. Familienversicherung: Regelmäßige Einkünfte über 556 €/Monat beenden den Schutz - prüfe das mit deiner Krankenkasse.

Kann ich mehrere Ferien-Einsätze im Jahr machen?
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Ja. Bei kurzfristiger Beschäftigung zählen alle Einsätze zusammen gegen die 70-Tage-Grenze pro Kalenderjahr. Als Werkstudent gilt: in max. 26 Wochen/Jahr darfst du über 20 h/Woche arbeiten (z. B. Sommer- und Winterferien).