Zuerst können Sie die Antworten im FAQ-Bereich überprüfen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Fragen auch direkt über den Chatbot stellen.
Während der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind auch Vollzeitschichten erlaubt, solange du im Jahresdurchschnitt unter 26 Wochen Vollzeit bleibst. Bei ucm wählst du deine Schichten selbst per App.
Ja. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du bis zu 40 h/Woche arbeiten, ohne den Werkstudenten-Status zu verlieren - insgesamt aber höchstens 26 Wochen im Jahr über 20 h.
Zwei Optionen funktionieren gut: (1) Werkstudent - du darfst in den Ferien bis zu 40 h/Woche arbeiten, wenn du weiter immatrikuliert bist. (2) Kurzfristige Beschäftigung - bis zu 70 Tage/Jahr ohne Sozialabgaben. Wir schlagen dir die Variante vor, die bei dir am meisten bringt.
Gelegentliches Überschreiten ist erlaubt, solange dein Jahresdurchschnitt unter 556 €/Monat (= 6.672 €/Jahr) bleibt. Regelmäßiges Überschreiten wandelt den Minijob automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um.
Der Stundenlohn bei ucm beginnt ab 17 €/h. Bei Flughafen-Jobs liegt er zwischen 17 und 22 €/h. Dazu kommen Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit - bis zu 29,92 €/h. Bezahlung am 15. des Folgemonats.
Nein, der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer ab. Dein Minijob-Einkommen taucht in deiner persönlichen Steuererklärung nicht auf.
Der Werkstudenten-Status endet sofort mit Exmatrikulation oder Studienabschluss. Die Beschäftigung wird ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig wie eine normale Anstellung.
Das hängt von Stundenlohn und Stunden ab. Als Werkstudent mit 40 St/Woche zu 17 €/St kommst du leicht auf 2.500+ € im Monat brutto. Über Kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialabgaben ist dein Netto besonders hoch.
Du darfst im Bewilligungszeitraum bis zu 6.544 € brutto hinzuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird - ca. 545 €/Monat. Bei ucm hast du volle Kontrolle über deine Schichten.
Der Minijob selbst bietet keine eigene Krankenversicherung. Als Studi bleibst du über die Familienversicherung (bis 25) oder die studentische Pflichtversicherung versichert.
Lohnsteuer wird ab ca. 1.260 € Bruttomonatseinkommen automatisch abgezogen (Steuerklasse I). Mit einer Steuererklärung holst du den größten Teil zurück, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (ca. 12.000 €) liegt.
BAföG: Einkommen über ca. 6.240 €/Jahr brutto kann deine Förderung reduzieren. Familienversicherung: Kurzfristige Beschäftigung gefährdet sie nicht (sie ist SV-frei); Werkstudentenverdienst über 556 €/Monat dauerhaft schon.
BAföG: Jahreseinkommen über ca. 6.240 € brutto kann deine Förderung reduzieren. Familienversicherung: Regelmäßige Einkünfte über 556 €/Monat beenden den Schutz - prüfe das mit deiner Krankenkasse.
Ja. Bei kurzfristiger Beschäftigung zählen alle Einsätze zusammen gegen die 70-Tage-Grenze pro Kalenderjahr. Als Werkstudent gilt: in max. 26 Wochen/Jahr darfst du über 20 h/Woche arbeiten (z. B. Sommer- und Winterferien).