
BAföG und Nebenjob schließen sich nicht aus - wenn du die Einkommensgrenze kennst und weißt, was tatsächlich angerechnet wird.
Du darfst neben dem BAföG-Bezug bis zur aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat (2026) verdienen, ohne Abzüge zu riskieren - das entspricht 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate). Dieser Freibetrag gilt für alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Die BAföG-Anrechnung basiert auf dem Jahreseinkommen, nicht auf dem Monatseinkommen. Wer in einem Monat auf einer Messe 800 Euro verdient und danach wenige Monate kaum arbeitet, bleibt oft unter der Grenze.
Angerechnet werden Bruttoeinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (also Lohn und Gehalt), abzüglich eines Werbungskostenpauschbetrags. Nicht angerechnet werden Kindergeld, Waisengeld und bestimmte Stipendienanteile.
Wer Messejobs und Eventjobs als Einnahmequelle nutzt, profitiert von einem entscheidenden Vorteil: Diese Jobs sind auf wenige Tage konzentriert, bringen pro Einsatz 200 bis 600 Euro und können über das Jahr verteilt werden, um die Jahresgrenze nicht zu sprengen.
Wer seinen BAföG-Bewilligungszeitraum kennt und geplante Messeeinsätze im Blick hat, kann das Jahreseinkommen aktiv steuern. Eine einfache Tabelle mit geplanten Einsätzen und kumuliertem Jahreseinkommen reicht oft aus.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz legt in § 21 BAföG fest, wie Einkommen für die Förderung berechnet wird. Vom Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit zieht das Amt pauschal 22,3 Prozent für Steuern und Sozialabgaben ab - unabhängig davon, was tatsächlich abgeführt wurde. Auf das verbleibende Nettoeinkommen wird dann der Freibetrag von 7.236 Euro jährlich angewendet.
Konkret bedeutet das: Wenn du im Jahr 7.500 Euro brutto verdienst, rechnet das Amt zunächst rund 1.673 Euro (22,3 Prozent) ab. Das anrechenbare Einkommen beträgt dann rund 5.828 Euro - und liegt damit unter der Grenze. Du behältst deinen vollen BAföG-Anspruch. Erst wenn das bereinigte Nettoeinkommen die 7.236 Euro übersteigt, wird der überschreitende Betrag auf das BAföG angerechnet.
§ 21 Abs. 1 BAföG: Als Einkommen gilt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Der Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a EStG wird berücksichtigt.
Neben dem Minijob und der Werkstudentenstelle gibt es eine dritte Option, die Studierende häufig übersehen: die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Für Studierende, die gezielt auf Messen, Kongressen oder bei Großveranstaltungen arbeiten, ist das die häufig beste Wahl.
Die kurzfristige Beschäftigung zahlt keine Rentenversicherungsbeiträge und keine Krankenkassenbeiträge - das erhöht den Nettoverdienst spürbar. Trotzdem zählt das Einkommen für die BAföG-Anrechnung. Wer die Tage im Jahr also geschickt plant, bleibt sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch BAföG-rechtlich auf der sicheren Seite. Auf Plattformen wie ucm.jobs Studentenjobs findest du genau solche kurzfristigen Einsätze mit transparenten Stundenlöhnen und flexiblen Zeiträumen.
Viele Studierende verlieren BAföG-Leistungen nicht wegen Unwissenheit über die Grenze selbst, sondern wegen vermeidbarer Planungsfehler. Diese vier Situationen führen am häufigsten zu Problemen:
Für Studierende mit BAföG-Bezug sind zwei Jobformate besonders attraktiv: Einsätze auf Messen und Kongressen sowie Jobs am Flughafen. Beide bieten hohe Stundenlöhne, planbare Einsatzzeiten und lassen sich gut mit dem Studium verbinden - vorausgesetzt, die Jahressumme bleibt im Blick.
Messe- und Kongressjobs dauern typischerweise 2 bis 5 Tage und bringen bei einem Stundenlohn von 14 bis 18 Euro pro Einsatz zwischen 200 und 700 Euro. Wer vier bis sechs solcher Einsätze pro Jahr annimmt, kommt auf ein attraktives Nebeneinkommen - und bleibt bei sorgfältiger Planung deutlich unter der BAföG-Grenze. Für Studierende bei ucm.jobs gibt es genau diese Einsätze, koordiniert und mit fester Ansprechperson.
Laut ucm.jobs-Daten aus dem Jahr 2025 verdienen Studierende auf Messeeinsätzen im Schnitt 16,40 Euro pro Stunde. Bei einem typischen 4-Tage-Einsatz mit 8 Stunden täglich entspricht das einem Bruttoverdienst von rund 524 Euro pro Einsatz.
Wer die Einkommensgrenze überschreitet, verliert nicht automatisch das gesamte BAföG. Stattdessen wird der übersteigende Betrag auf den monatlichen Förderanspruch angerechnet - verteilt auf den Bewilligungszeitraum. Wer also 500 Euro zu viel verdient, verliert pro Monat etwa 41 Euro aus seiner Förderung - kein Totalverlust, aber real.
Problematischer ist die nachträgliche Rückforderung: Wenn das BAföG-Amt bei der Einkommensüberprüfung feststellt, dass zu viel Förderung ausgezahlt wurde, folgt ein Rückforderungsbescheid. Wer dann nicht reagiert, erhält keine Mahnung - sondern direkt einen Verwaltungsakt. Die Bearbeitungszeiten der Ämter betragen oft 6 bis 18 Monate, sodass die Rückforderung Studierende manchmal erst im nächsten Studienjahr trifft. Vorausschauende Planung ist daher kein Luxus, sondern finanzielle Selbstverteidigung.
Konkret: Berechne jetzt deinen voraussichtlichen Jahresverdienst, trage ihn gegen deinen BAföG-Bewilligungszeitraum ab, und entscheide dann, wie viele Messeeinsätze du in diesem Jahr annehmen kannst. Wer seinen nächsten Studentenjob gezielt plant, verdient mehr - ohne einen Euro BAföG zu riskieren.