
Eine Sampling-Aktion planen Sie in fünf Schritten: Ziel und Kennzahl festlegen, Märkte und Zeitfenster wählen, Promotionpersonal briefen, Hygiene und Allergene klären, Ergebnisse messen. ucm stellt dafür geschulte Promoter aus über 60.000 geprüften Studierenden in zehn Städten, mit 98 Prozent Besetzungsquote und Stundensätzen ab ca. 27,50 Euro ohne Grundgebühr.
Eine Sampling-Aktion ist eine Verkaufsförderungsmaßnahme, bei der Promotionpersonal Kostproben oder Produktmuster direkt an Konsumentinnen und Konsumenten ausgibt, meist am Point of Sale im Handel. Ziel sind Erstkäufe, Bekanntheit und direkte Rückmeldungen zum Produkt.
Eine Verkostung wirkt nur, wenn Ziel, Ort und Personal zusammenpassen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
Drei Rechtsbereiche betreffen fast jede Lebensmittelverkostung. Sie gehören ins Briefing, bevor die erste Probe ausgegeben wird.
Wer gewerbsmäßig leicht verderbliche Lebensmittel wie Milchprodukte, Fleisch oder Feinkost ausgibt, braucht eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Bei unverpackt ausgegebenen Kostproben muss das Personal Auskunft zu den 14 Hauptallergenen geben können, die Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) aufführt. Eine schriftliche Allergenliste am Stand gehört deshalb zur Grundausstattung.
Bier, Wein und Sekt dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren (§ 9 Jugendschutzgesetz). Bei alkoholischen Verkostungen gehört die Alterskontrolle zur Aufgabe des Promotionpersonals.
Für verpackte Proben reicht in der Regel ein Promoter pro Stand und Schicht. Wird am Stand geschnitten, erwärmt oder ausgeschenkt, planen Sie zwei Personen: eine bereitet zu, die andere spricht Kundinnen und Kunden an. So bleiben Hygiene und Gesprächsqualität auch bei Andrang stabil.
Schichten von bis zu sechs Stunden kommen ohne gesetzliche Pause aus. Ab mehr als sechs Stunden sind nach § 4 Arbeitszeitgesetz mindestens 30 Minuten Pause Pflicht, in dieser Zeit muss der Stand besetzt bleiben oder kurz schließen.
ucm rechnet pro Stunde ab. Laut Preisseite liegt der Basispreis bei 27,50 Euro, typische Stundensätze liegen zwischen ca. 30 und 48 Euro. Buchungen mit mehr als 21 Tagen Vorlauf gibt es zum Regelpreis, mit drei Tagen Vorlauf ist eine Aktion gegen Aufpreis noch möglich.
Rechenbeispiel: fünf Märkte, zwei Aktionstage, ein Promoter pro Markt, Schichten von sechs Stunden. Das ergibt 60 Einsatzstunden, also 1.650 Euro zum Basispreis oder 1.800 bis 2.880 Euro bei typischen Sätzen. Weitere Kostentreiber erklärt der Beitrag Promoter buchen: Kosten und Nutzen.
ucm vermittelt Sampling- und Promotionpersonal aus über 60.000 geprüften Studierenden in zehn deutschen Städten. Die Besetzungsquote liegt bei 98 Prozent, Ausfälle werden in ca. 2 Stunden ersetzt, und abgerechnet wird ab ca. 27,50 Euro pro Stunde ohne Grundgebühr. ucm ist AÜG-lizenzierte Arbeitgeberin aller eingesetzten Promoter.
Zum Regelpreis buchen Sie mit mehr als 21 Tagen Vorlauf. Das lässt Zeit für Marktfreigaben, Briefing und gegebenenfalls die Belehrung nach § 43 IfSG. Kurzfristige Aktionen setzt ucm mit drei Tagen Vorlauf noch um, dann gegen einen angepassten Stundensatz. Je früher die Anfrage, desto besser die Auswahl.
Legen Sie vor dem Start eine Kennzahl fest, etwa ausgegebene Proben, Kontakte pro Stunde oder Abverkauf im Aktionszeitraum. Das Promotionpersonal dokumentiert diese Werte pro Schicht. Vergleichen Sie den Abverkauf in Aktionsmärkten mit vergleichbaren Märkten ohne Verkostung, so wird die Wirkung der Aktion sichtbar.
Der nächste Schritt: Beschreiben Sie Produkt, Märkte und Zeitraum in einer Anfrage. Sie erhalten ein konkretes Angebot in wenigen Stunden.
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Beschreiben Sie Produkt, Märkte und Zeitraum. Sie erhalten in wenigen Stunden ein Angebot für geschultes Promotionpersonal.
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