Studium & Finanzen
Im BAföG-Bewilligungszeitraum darfst du bis zu 6.544 € brutto verdienen, ohne Förderung zu verlieren. So funktioniert der Freibetrag im Detail.
Als BAföG-Empfänger darfst du im Bewilligungszeitraum (12 Monate) bis zu 6.544 € brutto hinzuverdienen - das sind ca. 545 €/Monat. Alles darüber wird auf dein BAföG angerechnet. In diesem Ratgeber erfährst du, wie der Freibetrag genau funktioniert, welche Abzüge das BAföG-Amt berücksichtigt und wie du dein Einkommen optimal planst.
Die gesetzliche Grundlage für den Einkommensfreibetrag findest du in § 23 Abs. 1 BAföG. Dort ist festgelegt, dass Auszubildende (also auch Studierende) einen bestimmten Betrag ihres Einkommens behalten dürfen, ohne dass er auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
Aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren ergibt sich, dass du effektiv bis zu ca. 6.544 € brutto im Bewilligungszeitraum verdienen kannst, ohne BAföG-Kürzungen befürchten zu müssen.
Das BAföG-Amt betrachtet immer den gesamten Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate, z. B. Oktober bis September). Es zählt nicht der einzelne Monat, sondern das Gesamteinkommen im Zeitraum. Du kannst in einzelnen Monaten mehr verdienen, solange du insgesamt unter dem Freibetrag bleibst.
Ein Minijob ist die beliebteste Nebentätigkeit für BAföG-Empfänger - und grundsätzlich eine gute Kombination. Aber Vorsicht bei den Zahlen:
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Minijob-Grenze (monatlich) | 556 € |
| Minijob-Grenze (jährlich) | 6.672 € |
| BAföG-Freibetrag (12 Monate, brutto) | ca. 6.544 € |
| Differenz | 128 € Überschreitung bei voller Ausschöpfung |
Wenn du den Minijob jeden Monat voll ausschöpfst (556 € × 12 = 6.672 €), überschreitest du den BAföG-Freibetrag um 128 €. Das klingt wenig, wird aber anteilig auf alle 12 Monate verteilt - also ca. 10,67 € weniger BAföG pro Monat.
Die sichere Grenze: Verdiene nicht mehr als 545 €/Monat in deinem Minijob. So bleibst du unter dem BAföG-Freibetrag und behältst dein volles BAföG. Bei einem Stundenlohn von 16 € entspricht das ca. 32 Stunden pro Monat.
Als Werkstudent/in verdienst du oft deutlich mehr als im Minijob. Du musst nur dein Einkommen genau planen, um den BAföG-Freibetrag nicht zu weit zu überschreiten.
Das BAföG-Amt rechnet nicht einfach dein Bruttoeinkommen an. Stattdessen:
Im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten darfst du bis zu 6.544 € brutto verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das entspricht ca. 545 €/Monat.
Ja, auch Minijob-Verdienst zählt zum BAföG-relevanten Einkommen. Bleibe bei ca. 545 €/Monat, um sicher unter dem Freibetrag zu bleiben.
Es zählt das Bruttoeinkommen. Das BAföG-Amt zieht eine Werbungskostenpauschale (1.230 €/Jahr) und eine Sozialpauschale (21,3 %) ab, bevor es den Freibetrag vergleicht.
Der überschreitende Betrag wird gleichmäßig auf die Monate verteilt und vom monatlichen BAföG-Satz abgezogen. Bei 1.200 € Überschreitung sind das 100 € weniger BAföG pro Monat.
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