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BAföG und Nebenjob 2026: Was du wissen musst

Im BAföG-Bewilligungszeitraum darfst du bis zu 7.236 € brutto verdienen, ohne Förderung zu verlieren. So funktioniert der Freibetrag im Detail.

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Aktualisiert
08/2026

Als BAföG-Empfänger darfst du im Bewilligungszeitraum (12 Monate) bis zu 7.236 € brutto hinzuverdienen - das sind 603 €/Monat. Alles darüber wird auf dein BAföG angerechnet. In diesem Ratgeber erfährst du, wie der Freibetrag genau funktioniert, welche Abzüge das BAföG-Amt berücksichtigt und wie du dein Einkommen optimal planst.

Wie viel darfst du neben BAföG verdienen?

Neben dem BAföG darfst du 2026 bis zu 7.236 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen, das entspricht 603 Euro pro Monat. Der Freibetrag ist seit 2026 an die Minijob-Grenze gekoppelt: Ein voll ausgeschöpfter Minijob kürzt dein BAföG nicht (§ 23 BAföG).

BAföG-Freibetrag 2026 im Detail

Die gesetzliche Grundlage für den Einkommensfreibetrag findest du in § 23 Abs. 1 BAföG. Dort ist festgelegt, dass Auszubildende (also auch Studierende) einen bestimmten Betrag ihres Einkommens behalten dürfen, ohne dass er auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.

Die Zahlen für 2026

  • Grundfreibetrag: 330 €/Monat bzw. 3.960 € im 12-Monats-Bewilligungszeitraum
  • Werbungskostenpauschale: 1.230 €/Jahr (automatisch abgezogen)
  • Sozialpauschale: 21,3 % des Bruttoeinkommens

Seit 2026 ist der Freibetrag zudem an die Minijob-Grenze gekoppelt: Du kannst bis zu 7.236 € brutto im Bewilligungszeitraum verdienen (603 €/Monat), ohne BAföG-Kürzungen befürchten zu müssen.

Bewilligungszeitraum beachten

Das BAföG-Amt betrachtet immer den gesamten Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate, z. B. Oktober bis September). Es zählt nicht der einzelne Monat, sondern das Gesamteinkommen im Zeitraum. Du kannst in einzelnen Monaten mehr verdienen, solange du insgesamt unter dem Freibetrag bleibst.

BAföG + Minijob - passt das?

Ein Minijob ist die beliebteste Nebentätigkeit für BAföG-Empfänger - und grundsätzlich eine gute Kombination. Die Zahlen im Überblick:

KennzahlWert 2026
Minijob-Grenze (monatlich)603 €
Minijob-Grenze (jährlich)7.236 €
BAföG-Freibetrag (12 Monate, brutto)7.236 €
DifferenzKeine - beide Grenzen sind seit 2026 gekoppelt

Wenn du den Minijob jeden Monat voll ausschöpfst (603 € × 12 = 7.236 €), bleibst du genau innerhalb des BAföG-Freibetrags. Seit 2026 ist der Freibetrag an die Minijob-Grenze gekoppelt - ein voll ausgeschöpfter Minijob führt also nicht mehr zu einer Kürzung deines BAföG.

Die gute Nachricht: Du kannst die vollen 603 €/Monat in deinem Minijob verdienen und behältst trotzdem dein volles BAföG. Bei einem Stundenlohn von 16 € entspricht das ca. 37,7 Stunden pro Monat.

BAföG + Werkstudent - möglich, aber genau planen

Als Werkstudent/in verdienst du oft deutlich mehr als im Minijob. Du musst nur dein Einkommen genau planen, um den BAföG-Freibetrag nicht zu weit zu überschreiten.

Strategische Optionen

  • Weniger Stunden arbeiten: Mit 8 h/Woche × 16 €/h kommst du auf ca. 590 €/Monat - knapp unter dem Freibetrag, ganz ohne BAföG-Anrechnung.
  • Nur in den Semesterferien arbeiten: Verdiene gezielt in 3-4 Monaten intensiv und halte dich in der Vorlesungszeit zurück.
  • Kurzfristige Beschäftigung nutzen: In den Ferien als kurzfristig Beschäftigte/r arbeiten - gleiche BAföG-Anrechnung, aber keine Sozialabgaben.

Was wird auf das BAföG angerechnet?

Das BAföG-Amt rechnet nicht einfach dein Bruttoeinkommen an. Stattdessen:

  1. Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum ermitteln
  2. Werbungskostenpauschale abziehen: 1.230 €/Jahr
  3. Sozialpauschale abziehen: 21,3 % des verbleibenden Betrags
  4. Freibetrag abziehen: 3.960 € (330 € × 12 Monate) plus ggf. Erhöhungen für Kinder
  5. Verbleibender Betrag: Wird gleichmäßig auf die Monate verteilt und vom BAföG abgezogen

Was zählt als Einkommen?

  • Lohn und Gehalt (brutto)
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Einmalzahlungen und Boni
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Nicht angerechnet: BAföG selbst, Kindergeld, Stipendien bis 300 €/Monat

Praktische Tipps

  1. Bewilligungszeitraum kennen: Notiere dir die genauen Daten. Alles, was in diesen Zeitraum fällt, zählt.
  2. Jahresplanung machen: Bleibe unter 7.236 € brutto insgesamt.
  3. Semesterferien nutzen: Das BAföG-Amt schaut nur auf die Jahressumme.
  4. Werbungskosten sammeln: Hast du höhere Kosten als 1.230 € (z. B. Fahrtkosten), kannst du diese geltend machen.
  5. BAföG-Amt informieren: Melde deinen Nebenjob. Unterlässt du das und verdienst zu viel, drohen Rückforderungen.
  6. Schichten flexibel wählen: Bei UCM wählst du deine Schichten per App.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
+

Im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten darfst du bis zu 7.236 € brutto verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das entspricht 603 €/Monat.

Wird ein Minijob auf das BAföG angerechnet?
+

Ja, auch Minijob-Verdienst zählt zum BAföG-relevanten Einkommen. Bleibe bei maximal 603 €/Monat, um innerhalb des Freibetrags zu bleiben.

Zählt Brutto oder Netto beim BAföG-Freibetrag?
+

Es zählt das Bruttoeinkommen. Das BAföG-Amt zieht eine Werbungskostenpauschale (1.230 €/Jahr) und eine Sozialpauschale (21,3 %) ab, bevor es den Freibetrag vergleicht.

Was passiert, wenn ich den BAföG-Freibetrag überschreite?
+

Der überschreitende Betrag wird gleichmäßig auf die Monate verteilt und vom monatlichen BAföG-Satz abgezogen. Bei 1.200 € Überschreitung sind das 100 € weniger BAföG pro Monat.

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