Verträge & Steuern
Lohnsteuer, Sozialabgaben, Kirchensteuer und der mächtige Verlustvortrag - alles, was du als Werkstudent über Steuern wissen musst.
Als Werkstudent zahlst du Rentenversicherung (9,3 %), bist aber von KV/PV/AV befreit. Lohnsteuer fällt erst ab einem Jahreseinkommen über 12.084 € (Grundfreibetrag 2026) an. In diesem Guide erfährst du alles über Sozialabgaben, Lohnsteuer, Kirchensteuer und warum sich eine Steuererklärung als Student fast immer lohnt.
Das Werkstudentenprivileg ist der zentrale Vorteil einer Werkstudentätigkeit. Es befreit dich von drei der vier Sozialversicherungszweige - und spart dir jeden Monat bares Geld.
| Sozialversicherungszweig | Werkstudent | Normaler Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Befreit (0 %) | 7,3 % + Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | Befreit (0 %) | 1,7 % (kinderlos: 2,3 %) |
| Arbeitslosenversicherung | Befreit (0 %) | 1,3 % |
| Rentenversicherung | 9,3 % (Pflicht) | 9,3 % |
| Gesamt (AN-Anteil) | 9,3 % | ca. 20 % |
Rechenbeispiel: Abzüge bei 1.000 € brutto Bei 1.000 € brutto/Monat als Werkstudent (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer): Rentenversicherung 93 €, Lohnsteuer 0 € (unter Grundfreibetrag). Netto ca. 907 €. Ein normaler Arbeitnehmer mit 1.000 € brutto hätte ca. 200 € Sozialabgaben.
Ob und wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt von deinem Jahreseinkommen und deiner Steuerklasse ab.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.084 €/Jahr. Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer.
Die meisten Werkstudenten fallen in Steuerklasse I. Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten. Wichtig: Arbeitest du nur ein paar Monate (z. B. Semesterferien), wird dir zu viel Lohnsteuer abgezogen - die bekommst du über die Steuererklärung zurück.
Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft bist und dein Einkommen über dem Grundfreibetrag (12.084 €) liegt. Sie beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen anderen Bundesländern.
Seit 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für die große Mehrheit der Steuerzahler weg. Als Werkstudent wirst du die relevante Grenze in der Regel nicht erreichen.
Wurde dir Lohnsteuer abgezogen und dein Jahreseinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag? Dann bekommst du die gesamte Lohnsteuer zurück. Das ist besonders häufig, wenn du nur in den Semesterferien arbeitest.
Als Werkstudent kannst du berufsbezogene Ausgaben als Werbungskosten absetzen:
Wenn deine Ausgaben (Studiengebühren, Semesterbeiträge, Fachliteratur, Laptop, Fahrtkosten) dein Einkommen übersteigen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Diesen kannst du per Verlustvortrag (§ 10d EStG) in die Zukunft mitnehmen - oft mehrere tausend Euro Ersparnis im ersten Berufsjahr.
Wichtig: Das Erststudium (Bachelor ohne vorherige Berufsausbildung) zählt nur als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten. Ein Verlustvortrag ist hier nicht möglich. Im Zweitstudium und Master dagegen schon.
| Steuerart | Werkstudent | Minijob |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | Ab Grundfreibetrag (12.084 €/Jahr) nach individueller Steuerklasse | Steuerfrei (AG zahlt 2 % pauschal) |
| Rentenversicherung (AN) | 9,3 % (Pflicht) | 0 % (Befreiung möglich) |
| KV/PV/AV (AN) | 0 % (Werkstudentenprivileg) | 0 % (geringfügige Beschäftigung) |
| Kirchensteuer | 8–9 % der Lohnsteuer (falls Mitglied + über Grundfreibetrag) | Entfällt |
| Brutto-Netto-Verhältnis | ca. 90,7 % (nur RV) | ca. 100 % (Brutto = Netto) |
Du zahlst Rentenversicherung (9,3 %) und ggf. Lohnsteuer auf Einkommen über dem Grundfreibetrag (12.084 € in 2026). KV, PV und AV entfallen dank des Werkstudentenprivilegs.
Fast immer ja: Du holst zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück und kannst über den Verlustvortrag (Master/Zweitstudium) später beim Berufseinstieg deutlich Steuern sparen.
Wenn deine berufsbezogenen Ausgaben dein Einkommen übersteigen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Diesen kannst du per § 10d EStG in zukünftige Jahre mitnehmen und mit späterem Berufseinkommen verrechnen.
Nur wenn du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft bist UND dein Einkommen über dem Grundfreibetrag (12.084 €/Jahr) liegt.
Schreib uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Kontakt aufnehmen