Studium & Finanzen
Im BAföG-Bewilligungszeitraum darfst du bis zu 7.236 € brutto verdienen, ohne Förderung zu verlieren. So funktioniert der Freibetrag im Detail.
Als BAföG-Empfänger darfst du im Bewilligungszeitraum (12 Monate) bis zu 7.236 € brutto hinzuverdienen - das sind 603 €/Monat. Alles darüber wird auf dein BAföG angerechnet. In diesem Ratgeber erfährst du, wie der Freibetrag genau funktioniert, welche Abzüge das BAföG-Amt berücksichtigt und wie du dein Einkommen optimal planst.
Neben dem BAföG darfst du 2026 bis zu 7.236 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen, das entspricht 603 Euro pro Monat. Der Freibetrag ist seit 2026 an die Minijob-Grenze gekoppelt: Ein voll ausgeschöpfter Minijob kürzt dein BAföG nicht (§ 23 BAföG).
Die gesetzliche Grundlage für den Einkommensfreibetrag findest du in § 23 Abs. 1 BAföG. Dort ist festgelegt, dass Auszubildende (also auch Studierende) einen bestimmten Betrag ihres Einkommens behalten dürfen, ohne dass er auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
Seit 2026 ist der Freibetrag zudem an die Minijob-Grenze gekoppelt: Du kannst bis zu 7.236 € brutto im Bewilligungszeitraum verdienen (603 €/Monat), ohne BAföG-Kürzungen befürchten zu müssen.
Das BAföG-Amt betrachtet immer den gesamten Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate, z. B. Oktober bis September). Es zählt nicht der einzelne Monat, sondern das Gesamteinkommen im Zeitraum. Du kannst in einzelnen Monaten mehr verdienen, solange du insgesamt unter dem Freibetrag bleibst.
Ein Minijob ist die beliebteste Nebentätigkeit für BAföG-Empfänger - und grundsätzlich eine gute Kombination. Die Zahlen im Überblick:
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Minijob-Grenze (monatlich) | 603 € |
| Minijob-Grenze (jährlich) | 7.236 € |
| BAföG-Freibetrag (12 Monate, brutto) | 7.236 € |
| Differenz | Keine - beide Grenzen sind seit 2026 gekoppelt |
Wenn du den Minijob jeden Monat voll ausschöpfst (603 € × 12 = 7.236 €), bleibst du genau innerhalb des BAföG-Freibetrags. Seit 2026 ist der Freibetrag an die Minijob-Grenze gekoppelt - ein voll ausgeschöpfter Minijob führt also nicht mehr zu einer Kürzung deines BAföG.
Die gute Nachricht: Du kannst die vollen 603 €/Monat in deinem Minijob verdienen und behältst trotzdem dein volles BAföG. Bei einem Stundenlohn von 16 € entspricht das ca. 37,7 Stunden pro Monat.
Als Werkstudent/in verdienst du oft deutlich mehr als im Minijob. Du musst nur dein Einkommen genau planen, um den BAföG-Freibetrag nicht zu weit zu überschreiten.
Das BAföG-Amt rechnet nicht einfach dein Bruttoeinkommen an. Stattdessen:
Im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten darfst du bis zu 7.236 € brutto verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das entspricht 603 €/Monat.
Ja, auch Minijob-Verdienst zählt zum BAföG-relevanten Einkommen. Bleibe bei maximal 603 €/Monat, um innerhalb des Freibetrags zu bleiben.
Es zählt das Bruttoeinkommen. Das BAföG-Amt zieht eine Werbungskostenpauschale (1.230 €/Jahr) und eine Sozialpauschale (21,3 %) ab, bevor es den Freibetrag vergleicht.
Der überschreitende Betrag wird gleichmäßig auf die Monate verteilt und vom monatlichen BAföG-Satz abgezogen. Bei 1.200 € Überschreitung sind das 100 € weniger BAföG pro Monat.
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